"Sehr geehrter Herr T.,
dass gegen Sie wegen der Handlung (welche Handlung? Auto fahren?) am 27.04.2008 um 18:40 Uhr in Stuttgart, Stresemannstraße als Führer des PKW XXX eingeleitete Ordnungwidrigkeitsverfahren (aha, schön dass ich das mal erfahre, dass gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde!...) wird gemäß § 46 des Gesetzes über Ordnungwidrigkeiten in Verbindung mit § 170 der Strafprozeßordnung eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen"
zu Deutsch: wir haben trotz ihres szenetypischen Aussehens (Ausländer?), und der Überzeugung von Herrn P. (Polizeikommissar): dass Sie Drogen genommen hätten (Verdacht auf Drogenkonsum),
Ein: "Es tut uns leid, wir bitten um Vergebung für die Umstände die wir Ihnen bereitet und die Körperverletzung die wir Ihnen zugefügt haben.", hätte mir persönlich besser gefallen.
Ausserdem warte ich immer noch auf meinen Führerschein! (4 Wochen!!!) Diesbezüglich habe ich gestern auch einen Brief an das zuständige Polizeirevier mit ein paar weiteren Fragen meinerseits geschickt.
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